Wann benötige ich eine Tierversicherung?

tierversicherungEs gibt eine Vielzahl an Tierversicherungen, welche die unterschiedlichsten Risiken für Tiere und Tierhalter absichern können. Um die finanziellen Folgen aus einem Unfall oder einer Krankheit des Tieres abfedern zu können, ist die Tierhalterhaftpflicht- und Tierkrankenversicherung am sinnvollsten.

Für  Pferde, Hunde, Katzen und andere Haustiere  kann man eine Tierkrankenversicherung abschließen, um die Behandlungskosten bei einem Unfall oder einer Krankheit des Tieres bezahlen zu können. Schließlich geht es darum, dem Tier die beste Behandlung zukommen zu lassen, ohne sich Gedanken über die Höhe der Kosten machen zu müssen.

Die wichtigste Tierversicherung zur Absicherung für Hundehalter und Pferdehalter ist die Tierhalterhaftpflicht. Leider passieren immer wieder unvorhersehbare Unglücksfälle, die von den eigenen Tieren verursacht werden.  Ein tragischer Unfall verursacht durch ein Pferd oder einen Hund kann große finanzielle Risiken für den Besitzer bedeuten. Denn zusätzlich zur Trauer um das geliebte Tier kämen dann noch die finanziellen Probleme, wenn der Schaden beglichen werden muss. Bei Hunden und Pferden zahlt die private Haftpflichtversicherung die Schäden nicht. Darum sollte man mit einer Tierhaftpflichtversicherung vorsorgen.

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Bei der Haftpflicht für Tiere gilt es die Hundehaftpflichtversicherung und Pferdehaftpflichtversicherung zu unterscheiden. Wer sowohl ein Pferd, als auch einen Hund besitzt kann häufig von einem Kombitarif profitieren.

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Was ist unter dem Begriff Tierversicherung im allgemeinen zu verstehen?

Die Bezeichnung „Tierversicherung“ gilt für Versicherungen mit Bezug zu Tieren bzw. Tierarten. Es handelt sich dementsprechend um einen allgemeinen Oberbegriff, der diverse Policen zum Schutz von Tieren, von Tierhaltern sowie zum Schutz von Personen, die beruflich mit Tieren in Verbindung stehen, zusammenfasst.

Wie kann ich mich als Vertreter eines Tierberufs absichern?

Für Personen, die von Berufswegen Umgang mit Tieren haben, offeriert der Versicherungsmarkt entsprechend aufgestellte Tierversicherungen. Neben der Haftpflichtversicherung, die Schäden an fremden Personen und Eigentum (Tiere!) deckt, gibt es besondere Rechtsschutztarife, die das jeweilige berufliche Risiko abdecken. Angesprochen von diesen Tierversicherungen bezüglich der beruflichen Ausübung sind beispielshalber Tierpensionen, Hundetrainer, Tiersalons, Huf- und Klauenpfleger, Tierheilpraktiker und Vereine.

Welche Arten von Tierversicherungen gibt es für Tierbesitzer?

tieroperationskostenversicherungDie Tierkrankenversicherung, die Tier-OP-Kostenversicherung und die Tierunfallversicherung richten sich an Tierhalter und bieten finanziellen Schutz, wenn das versicherte Tier erkrankt oder bei einem Unfall zu Schaden kommt. Ebenfalls ein Versicherungsprodukt für den Tierhalter ist die Tierhalterhaftpflicht, die für Schäden aufkommt, die das versicherte Tier fremden Personen, deren Eigentum oder Vermögen zufügt.

Auf dem Versicherungsmarkt gibt es speziell zugeschnittene Tierversicherungen, beispielsweise für Hunde, Pferde, Katzen und Kleintiere wie Kaninchen und Meerschweinchen. Neben Haustieren können auch diverse Weide- und Hoftiere wie Schafe, Rinder, Ziegen, Geflügel, Schweine und Esel Inhalt der Tierversicherungen sein. Darüber hinaus offerieren einige Gesellschaften Tierpolicen für „besondere“ Tierarten wie Zebras, Alpakas,  Dromedare, Kamele und Strauße.

Wozu benötige ich eine Krankenversicherung für mein Tier?

Die Behandlungskosten bei einem Unfall oder bei Erkrankung des Tieres können immens sein. Vor allen Dingen Operationskosten bedeuten für den Tierhalter eine nicht zu unterschätzende finanzielle Belastung. Neben der Sorge um das eigene Tier plagt den Besitzer dann oft auch die Sorge um die Bezahlung der auflaufenden Kosten. Mit der Tierkrankenpolice und der Tieroperationskostenpolice ist der Tierhalter im Krankheitsfall des Tieres gut abgesichert, denn diese Tierversicherungen übernehmen gemäß ihren jeweiligen Bedingungen die Gebühren für die ambulante und stationäre Behandlung des Tieres, erforderliche Medikations- und Operationskosten.

Was unterscheidet die Tierkranken- von einer Operationskostenversicherung?

Die Tierkrankenversicherung erstattet in der Regel alle Heilbehandlungskosten – ambulant und stationär – sowie etwaige Medikationskosten und schließt auch Operationskosten ein. Diese Police offeriert einen umfassenden Schutz bei Erkrankung des Tieres.
Die Tieroperationskostenversicherung bezieht sich ausschließlich auf Operationen und übernimmt folglich nur Operationskosten. Dieser Vertrag bietet für den kostenintensiven Fall einer Operation des Tieres eine gute Absicherung. Da nur Operationskosten von dieser Tierversicherung getragen werden, ist sie im Vergleich zur vollumfänglichen Tierkrankenversicherung meist günstiger.

Wozu dient eine Tierunfallversicherung?

Nicht nur Krankheiten, sondern auch Unfälle verursachen oftmals hohe Behandlungskosten. Wer sich für diesen Fall einen finanziellen Schutz wünscht, ist mit einer Tierunfallpolice gut beraten. Diese Tierversicherung leistet bei Unfällen ambulante und stationäre Behandlungskosten, wobei Medikationskosten und Operationsgebühren eingeschlossen sind. Ursächlich muss der Unfall des Tieres sein.
Die Tierunfallversicherung tritt nur bei Unfällen in Leistung und ist deshalb in der Regel günstiger als die umfangreiche Tierkrankenversicherung.

Muss ich eine Krankheitskosten- oder Unfallkostenversicherung für mein Tier abschließen?

Eine Pflicht zum Abschluss einer Tierkrankenversicherung, einer Tieroperationskostenversicherung oder einer Tierunfallversicherung besteht nicht. Diese Tierversicherungen gewähren allerdings einen bedeutsamen finanziellen Schutz für den Besitzer. Daher sollte zumindest individuell geprüft werden, ob diese Absicherung sinnvoll ist.

Ist der Abschluss einer Krankheitskosten- oder Unfallkostenversicherung für mein Tier sinnvoll?

tierkrankenversicherungNatürlich muss jeder Halter selbst entscheiden, inwiefern er die Risiken Krankheit und Unfall bei seinem Tier versicherungstechnisch absichern möchte. Da sind die Größe des Tieres, Unfallrisiko und wahrscheinlich auch der Wert des Tieres – zum Beispiel prämierte Rassepferde und Rassehunde – zweifelsohne entscheidende Kriterien. Außerdem werden die verschiedenen Policen nicht für jede Tierart angeboten.
Die Tierkrankenversicherung gibt es für die meisten Tiere und umfasst Heilbehandlungen, Operationen und Medikamente und gewährt dadurch einen vollumfänglichen Schutz im Krankheitsfall.
Diese Tierkrankenversicherung kann für Kleintiere wie Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen aber auch für Hunde und Pferde abgeschlossen werden.

Die Tieroperationskostenversicherung beinhaltet die Erstattung von Operationskosten und wird für Hunde, Katzen und Pferde offeriert. Da nur Kosten im Zusammenhang mit einer Operation bei diesem Vertrag abgedeckt sind, ist die Tier-OP-Kostenversicherung für gewöhnlich günstiger als die Tierkrankenversicherung.
Die Tierunfallversicherung greift bei Behandlungskosten, resultierend aus einem Unfall des Tieres. Diese Police wird insbesondere für Hunde angeboten und ist in der Regel kostengünstiger als der Abschluss einer umfangreichen Tierkrankenversicherung, da ausschließlich das Unfallrisiko mit Behandlungskosten als Folge (hier dann aber auch einschließlich Operationen) abgesichert ist.

Was leistet die Tierkrankenversicherung im Versicherungsfall?

Bei der Tierkrankenversicherung sind üblicherweise generell erst mal alle Heilbehandlungskosten eingeschlossen. Grundsätzlich sind folglich ambulante und stationäre Behandlungen, damit auch Operationen, und notwendige Medikamente im Versicherungsumfang enthalten.
Inwieweit die Versicherungsgesellschaft nun genau in Leistung tritt (bei welchen Kosten, wieviel Erstattung) ist von der zu versichernden Tierart abhängig und dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen. So gibt es Angebote von der 60 Prozent Behandlungskostenerstattung bis zum 1 fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte bis zur 100 Prozent Behandlungskostenerstattung bis zum 3 fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Im Bereich der Operationen können darüber hinaus Höchsterstattungssummen vereinbart sein.
Zudem werden Zuschüsse und anteilige Kostenerstattung im Rahmen der Gesundheitsvorsorge bei Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Flohmitteln usw. sowie bei unterschiedlichen Behandlungen wie Zahnsteinentfernung und Kastration teilweise gewährt.

Was leistet die Tieroperationskostenversicherung im Versicherungsfall?

geld_sparen_tierversicherungDie Tier-OP-Kostenpolice erstattet bei Operationen bis zu 100 Prozent der Kosten, geringere prozentuale Erstattungen sind selten. Wichtig ist, bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte die Gesellschaft zahlt. Erstattungen bis zum 2 fachen Satz sind üblich. Teilweise wird die Erstattung bis zum 3 fachen Satz der Gebührenordnung angeboten, dann oft aber mit verminderten prozentualen Erstattungsatz – beispielsweise 80 Prozent bei 3 fachem Satz.
Leistungshöchstgrenzen im Jahr können Bestandteil der Versicherung sein. Operationsausschlüsse sind zu prüfen, zum Teil werden sogar nur bestimmte Operationen übernommen. Versichert sind in aller Regel der Untersuchungstag vor der Operation sowie die Nachbehandlung bis zu 15 Tagen danach.

Was leistet die Tierunfallversicherung im Versicherungsfall?

Die Tierunfallversicherung greift bei Unfallbehandlungskosten des Tieres, meist werden 80 Prozent der Kosten vom Versicherer erstattet, bis zu 100 Prozent bei Operationen. Bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte die Versicherungsgesellschaft in Leistung tritt, ist tarifabhängig. Für unfallbedingte Operationen gibt es des Weiteren zum Teil jährliche Leistungshöchstgrenzen in der Erstattung.

Wonach richten sich die Prämien bei den Krankheits- und Unfallkostenversicherungen für Tiere?

Die Prämien bestimmen sich vor allem nach dem Leistungsspektrum der Tierversicherungspolice. Eine umfangreiche Tierkrankenversicherung ist daher im Regelfall teurer als eine reine Tieroperationskosten- oder Tierunfallkostenpolice, bietet dafür aber auch mehr Leistung.
Genereller Erstattungssatz und auch der zu erstattende Satz im Rahmen der Gebührenordnung für Tierärzte sind relevante Faktoren. Mehr Leistung bzw. höhere Erstattung im Versicherungsfall ist für gewöhnlich mit höheren Versicherungsprämien verbunden.
Selbstverständlich spielen vor allen Dingen auch die Tierart, die Tierrasse und das Alter des Tieres eine bedeutende Rolle. Je älter das Tier, umso schwieriger oder zumindest umso kostspieliger wird es, sich gegen die Kosten im Krankheitsfall oder bei Unfall abzusichern. Die Versicherungsprämie kann durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung vermindert werden.

Kann auch der Tod eines Tieres versichert werden?

logo_pferde_versichernTodesfallversicherungen für die Tiere wie beim Menschen gibt es im Bereich der Tierversicherungen kaum. Nur der Tod von Pferden ist problemlos absicherbar, sicherlich weil es hier teils enorme Werte abzusichern gilt (wertvolle Rennpferde, Zuchtpferde etc.)
Dabei gehören der Tod aber auch die Nottötung zum Versicherungsschutz. Bei einigen Verträgen ist zudem die dauernde Unbrauchbarkeit des Pferdes als Versicherungsbestandteil eingeschlossen. Der Halter des Pferdes erhält im Versicherungsfall eine zuvor festgelegte Versicherungssumme, die bis zu 50.000 Euro und mehr betragen kann.

Kombiprodukt Tierversicherungen?

Tierversicherungen können selbstverständlich einzeln abgeschlossen werden. Kombiprodukte aus mehreren Policen gibt es zudem auf dem Markt und bieten oftmals einen umfangreichen Schutz zu günstigen Konditionen. Es ist abzuwägen, welcher Schutz individuell Sinn macht.
Kombinationsprodukte für Hundehalter sind zum Beispiel mit einer Hundehalterhaftpflicht und einer Hundekrankenversicherung ausgestattet. Bei den Paketen für Pferdehalter sind indes neben der Pferdekrankenpolice und der Pferdehalterhaftpflicht vielleicht eine Reiterunfallversicherung für die Reiter des Pferdes und eine Pferdehalterrechtsschutz dabei.
Ein Vergleich zwischen den einzelnen Tierversicherungen und dem Kombiprodukt ist unabdingbar, um zu prüfen, ob sich die Ersparnis wirklich lohnt bzw. ob der Einschluss eines zusätzlichen Bausteins im Hinblick auf die Kosten spezifisch sinnvoll ist.

Die Behandlungskosten bei einem Unfall oder bei Erkrankung des Tieres können immens sein. Vor allen Dingen Operationskosten bedeuten für den Tierhalter eine nicht zu unterschätzende finanzielle Belastung. Neben der Sorge um das eigene Tier plagt den Besitzer dann oft auch die Sorge um die Bezahlung der auflaufenden Kosten. Mit der Tierkrankenpolice und der Tieroperationskostenpolice ist der Tierhalter im Krankheitsfall des Tieres gut abgesichert, denn diese Tierversicherungen übernehmen gemäß ihren jeweiligen Bedingungen die Gebühren für die ambulante und stationäre Behandlung des Tieres, erforderliche Medikations- und Operationskosten.

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